I. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. 1. Allgemeines
Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der von LAPIXA über unsere Benutzeroberfläche angebotenen Dienste („LAPIXA Monitorer“) sowie die Beauftragung der LAPIXA und deren Rechtsdienstleister für die juristische Nachverfolgung von Urheberrechtsverletzungen. Der Dienst wird betrieben von der LAPIXA GmbH, Dircksenstrasse 40, 10178 Berlin, Tel: +49 (30) 208 984 210, kontakt@lapixa.de, nachfolgend LAPIXA genannt.
1.1 „Auftraggeber“ im Sinne dieser AGB ist, wer den „LAPIXA Monitorer“ und die damit verbundenen Dienste in Anspruch nimmt.
1.2 „Bild“, „Bilder“ oder „Bilddateien“ im Sinne dieser AGB sind Lichtbilder und Lichtbildwerke im Sinne des Urheberrechts.
1.3 Der „LAPIXA Monitorer“ ist das System der LAPIXA, welches die hochgeladenen Bilder im Internet auffindet und diese „Matches“ über die Benutzeroberfläche im Kundenkonto anzeigt.
1.4 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Willenserklärungen und rechtsgeschäftlichen Handlungen von LAPIXA in Verbindung mit denen über den Internetauftritt angebotenen Diensten.
Der Auftraggeber versichert und garantiert, Inhaber der Bildrechte zu sein und gewährt entgeltliche Nutzungslizenzen für diese Bilder. Der Auftraggeber handelt als Unternehmer und handelt bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen freiberuflichen Tätigkeit und ist nicht Verbraucher i. S. d. §13 BGB.Bürgerliches Gesetzbuch, BGB].
Im Gegensatz zum Verbraucher ist Unternehmer i.S.d. § 14 BGB eine natürliche Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine solche Tätigkeit ist grundsätzlich gegeben, wenn die Leistung am Markt planmäßig und dauerhaft gegen ein Entgelt angeboten wird. Auf eine Absicht zur Gewinnerzielung kommt es dabei nicht an. Auch umfasst vom Begriff des Unternehmers sind nebenberufliche unternehmerische Tätigkeiten.
Der Auftraggeber beabsichtigt mit Hilfe des LAPIXA Services unautorisierte Verwendungen seiner Bilder im freizugänglichen Internet ausfindig zu machen. Auf diesem Wege aufgedeckte Lizenz- und Urheberrechtsverstöße werden durch einen von LAPIXA beauftragten rechtlichen Dienstleister auf juristischem Wege verfolgt. Das Angebot von LAPIXA richtet sich ausschließlich an Unternehmer im vorbenannten Sinne. LAPIXA erbringt keine rechtliche Beratung, insbesondere nicht zur Klassifizierung von Urheberrechtsverstößen.
2. 2. Anmeldung und Einrichtung eines Kundenkontos
2.1 Um die Dienstleistungen von LAPIXA in Anspruch nehmen zu können, ist die Anmeldung und Einrichtung eines Kundenkontos erforderlich.
2.2 Die Registrierung und Erstellung eines Kundenkontos durch Wettbewerber oder deren Mitarbeiter ist untersagt.
2.3 Für die Erstellung eines Accounts bei LAPIXA sind folgende Pflichtangaben erforderlich: Name, Vorname und E-Mailadresse. Die verwendete E-Mail Adresse wird von LAPIXA für die zukünftige Kommunikation genutzt. Des Weiteren wird darüber gelegentlich Direktwerbung für eigene ähnliche Dienstleistungen verschickt. Dieser Nutzung kann jederzeit widersprochen werden.
2.4 Nach Eingabe der Daten erhalten Sie eine E-Mail von LAPIXA mit einem Bestätigungslink für Ihre E-Mailadresse. Mit Bestätigung der E-Mailadresse über diesen Link ist die Registrierung abgeschlossen. Mit Abschluss der Registrierung und Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der LAPIXA wird ein Vertrag über die Nutzung des LAPIXA Monitorers abgeschlossen. Ab diesem Zeitpunkt können Sie durch Eingabe Ihrer Log-In Daten, Ihr Kundenkonto im LAPIXA Monitorer aufrufen und unsere Dienste nutzen.
2.5 Die Pflichtangaben zur Registrierung müssen vollständig und wahrheitsgemäß angegeben werden. LAPIXA behält sich das Recht vor, Kundenkonten die unter Pseudonymen oder falschen Angaben eröffnet werden, ohne Angabe von Gründen zu löschen. Änderungen in Bezug auf die persönlichen Nutzerdaten sind unverzüglich in Ihrem Kundenkonto einzutragen.
3. Der LAPIXA Monitorer
3.1 Der LAPIXA Monitorer ist die Benutzeroberfläche der LAPIXA zur automatisierten Bildersuche im Internet. LAPIXA übernimmt keine Garantie, dass durch die Suche alle im Internet begangenen Bildrechtsverletzungen aufgefunden werden.
3.2 Der Auftraggeber kann bis zu 10 Bilder kostenfrei im LAPIXA Monitorer hochladen, die dann durch die Suchtechnologie überwacht werden. Eine Überwachung von mehr als 10 Bildern ist nur nach Rücksprache mit LAPIXA möglich.
4. Hauptpflichten des Auftraggebers | Vertragsschluss
4.1. Der Auftraggeber sichert LAPIXA zu, Urheber der übermittelten Bilddateien zu sein und/oder die entsprechenden ausschließlichen Nutzungsrechte an den Bilddateien zu haben.
4.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich nur Bilder an LAPIXA zu übergeben, welche dem Schutzbereich des § 2 Abs. 1 Nr. 5 bzw. § 72 UrhG unterliegen und in denen die Berechtigung in jedem Einzelfall durch Vorlage der Originaldatei sowie durch den lückenlosen Nachweis der ausschließlichen Nutzungsrechte nachweisbar ist (sog. Rechtekette). Bei der Geltendmachung der Ansprüche aus § 13 UrhG (Urhebernennung) sichert er zu, Inhaber dieser Rechte zu sein.
4.3. Sofern vorhanden, stellt der Auftraggeber LAPIXA eine sorgfältig geführte Liste mit allen ihm bekannten Lizenzträgern zur Verfügung (sog. Whitelist), und hält diese aktuell, d.h. er wird etwaige nachfolgende Lizenzierungen unverzüglich in Form einer aktualisierten Whitelist an LAPIXA übermitteln.
4.4. Der Auftraggeber lädt die zu suchenden Bilder eigenständig im LAPIXA Monitorer hoch. Darüber hinaus kann der Auftraggeber die Bilder durch einen von LAPIXA zur Verfügung gestellten Ftp-Zugang hochladen.
4.5. Soweit der Auftraggeber der Auffassung ist, dass in den von LAPIXA aufgefundenen Übereinstimmungen (Treffer) seine Rechte verletzt werden, so kann er durch entspr. Markierung im LAPIXA Monitorer (Match bestätigen & Fall freigeben) eine Rechteverfolgung (Nachlizenzierung/Lizenzanalogie/Abmahnung) durch LAPIXA anstoßen. Mit der Freigabe eines Falles gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die rechtliche Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ab. Eine Verpflichtung zum Tätigwerden seitens LAPIXA tritt hierdurch nicht ein. Vielmehr ist LAPIXA im eigenen Ermessen berechtigt, eine Rechtsverfolgung vorzunehmen. Die Annahme des Falles durch LAPIXA erfolgt entweder durch ausdrückliche Erklärung oder durch die Dokumentation des Falles und der Beauftragung eines Anwaltes. Die Anforderung weiterer Unterlagen oder Informationen stellt noch keine Annahmeerklärung dar. Für die Bemessung des möglichen Lizenzschadens ist das Lizenzgebührenmodell des Auftraggebers zu berücksichtigen und die jeweiligen Lizenzgebühren festzulegen. Der Auftraggeber hat über sein Kundenkonto die Möglichkeit den vom System geschätzten MFM Wert durch seine üblichen Lizenzgebühren zu ersetzen. Die Lizenzgebühren werden sich im Rahmen des eigenen Lizenzmodells und der üblichen Marktpreise bewegen und auf Anforderung nachweisbar sein. Wird die Forderungshöhe vom Auftraggeber nicht festgelegt, berechnet LAPIXA diese mithilfe der MFM Bildhonorare (Lizenzanalogie).
Bei Verfolgungen von Rechteverletzungen im Ausland wird die Forderungshöhe anhand der jeweiligen nationalen Gesetzeslage von LAPIXA festgesetzt.
4.6 Soweit Zahlungen aus der Rechteverfolgung beim Auftraggeber eingehen, verpflichtet sich der Auftraggeber die Zahlungseingänge umgehend an LAPIXA zu melden und gem. der Vergütungsvereinbarung die entsprechenden Beträge an diese auszukehren.
4.7. Werden übergebene und bereits geltend gemachte Schadensersatzforderungen ohne Zustimmung mit LAPIXA durch den Auftraggeber ggü. dem Verletzer/Schuldner nachverhandelt (bspw. Reduzierung bei Vergleichen), ist LAPIXA berechtigt, den ursprünglichen übergebenen Lizenzbetrag zur Berechnung der eigenen Ansprüche zu Grunde zu legen.
4.8. Kommt es auf Grund einer Nachlizenzierungsverhandlung zu einem Lizenzanspruch zwischen dem Auftraggeber und dem Verletzer, ist LAPIXA ebenfalls berechtigt die Vergütung auf den vereinnahmten Nettobetrag zu berechnen. Weitere Ansprüche der Rechtsdienstleister bleiben hiervon unberührt.
5. 5. Rechteverfolgung und Rechteübertragung
5.1. LAPIXA übernimmt für den Auftraggeber die rechtssichere Dokumentation der aufgefundenen Rechtsverletzungen mittels einer sogenannten Trefferdokumentation, womit der Nachweis der Bildrechtsverletzung ggü. Verletzern und vor Gericht geführt und durchgesetzt werden kann. Der Auftraggeber tritt hierzu die Ansprüche aus den Rechtsverletzungen (Haupt- und Nebenforderungen) im Moment der Fallfreigabe an LAPIXA ab. LAPIXA nimmt die Abtretung an. Die Rechte fallen nach Beendigung des Vertrages oder im Falle des § 4.8 automatisch an den Auftraggeber zurück, ohne dass es hierzu einer weiteren Vereinbarung bedarf. Der Auftraggeber nimmt die Rückabtretung bereits jetzt an. LAPIXA erbringt keine Rechtsberatung und bedient sich zum Forderungseinzug hierzu zugelassener Rechtsdienstleister.
5.2. LAPIXA ist dazu berechtigt die Abtretung zum Zwecke der Rechtsverfolgung gegenüber Dritten anzuzeigen und offenzulegen.
5.3. Der Auftraggeber räumt LAPIXA für diese Fälle während der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, räumlich unbegrenztes, unterlizenzierbares und übertragbares Nutzungsrecht an dem übergebenen Bildmaterial ein, damit LAPIXA im eigenen Namen die Schadensersatzansprüche verfolgen und etwaige Nachlizenzierungen gem. § 4.5 vornehmen kann. LAPIXA nimmt die Übertragung an.
5.4. Der Auftraggeber bleibt zur weiteren Nutzung und Verwertung des übergebenen Bildmaterials berechtigt. Dem Auftraggeber obliegt hierbei die Verpflichtung LAPIXA eine nach Vertragsschluss erfolgte Übertragung von Nutzungsrechten anzuzeigen.
5.5. LAPIXA ist dazu berechtigt, die nach Maßgabe dieses Vertrages übertragenen Rechte, ganz oder teilweise an Dritte abzutreten und einzuräumen. Dieses umfasst insbesondere Nachlizenzierungen über das übergebene Bildmaterial abzuschließen und entsprechende Lizenzzahlungen geltend zu machen als auch im eigenen Ermessen einen entsprechenden Nachlass zu gewähren und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Belange beider Parteien einen Vergleich zu schließen. Weiterhin ist LAPIXA dazu berechtigt, die Geltendmachung der Rechte durch Dritte (z.B. Inkassounternehmen, Rechtsanwälte) nach billigem Ermessen ebenso wie sämtliche weiteren außergerichtlichen Beitreibungsmaßnahmen im Hinblick auf die Schadensersatzzahlungen und / oder die Nachlizenzierung einzuleiten, die erforderlich sind, um Lizenzzahlungen seitens der Bildrechteverletzer zu realisieren.
5.6. Sollten die von LAPIXA mittels rechtlicher Dienstleister angestoßenen außergerichtlichen Beitreibungsbemühungen vollständig oder teilweise erfolglos bleiben, beauftragt LAPIXA bei entsprechenden Erfolgsaussichten, nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten einen Rechtsanwalt mit der gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche. Das Mandatsverhältnis kommt in diesem Fall zwischen dem Rechtsanwalt und LAPIXA zu Stande. LAPIXA führt einen Prozess aus abgetretenem Recht und übernimmt das Prozessrisiko.
5.7. LAPIXA wird den Rechteinhaber nach der Mandatierung eines Anwaltes über aktuelle Sachstände informieren.
5.8. Ändert sich die Einschätzung der Erfolgsaussichten von LAPIXA nach Beauftragung eines Rechtsanwaltes (z.B. aufgrund geänderter Gesetzeslage, Rechtsprechung, neuer Umstände) ist LAPIXA im eigenen Ermessen berechtigt, die Rechtsverfolgung abzubrechen. Bei Abbruch der Rechtsverfolgung kann LAPIXA im eigenen Ermessen bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung entscheiden, ob das Verfahren durch Rücknahme beendet wird. Soweit der Auftraggeber anstelle von LAPIXA das Verfahren weiterführen möchte, wird LAPIXA alle erforderlichen Prozesshandlungen für den Eintritt des Auftraggebers als Partei anstelle von LAPIXA vornehmen. Hierfür ist in der Regel die Zustimmung der anderen Partei erforderlich. Sollte eine solche nicht erfolgen, kann LAPIXA die Rücknahme erklären.
5.9. Auf Anforderung von LAPIXA verpflichtet sich der Rechteinhaber, eine eigenhändig unterschriebene Erklärung über die Bildrechte, die Bevollmächtigung zur Nachlizenzierung als auch eine Abtretungserklärung zur Rechtewahrnehmung durch den Rechtsdienstleister zur Verfügung zu stellen.
5.10. Der Auftraggeber entbindet die von LAPIXA beauftragten und zur Wahrnehmung der Rechte des Auftraggebers tätigen Rechtsanwälte und sonstigen Rechtsdienstleister von der gesetzlichen und/oder vertraglichen Verschwiegenheitspflicht und gestattet diesen, vollständige Auskünfte über das Mandatsverhältnis zu erteilen. LAPIXA wird entsprechende Informationspflichten über die Sachstände der Verfahren ggü. dem Auftraggeber erfüllen.
5.11. LAPIXA behält sich im Einzelfall das Recht zur Ablehnung der Annahme oder der Weiterführung der vereinbarten Dienstleistungen vor, wenn dies nach Abwägung mit den Interessen des Auftraggebers zur Wahrnehmung berechtigter Interessen von LAPIXA erforderlich ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Geltendmachung der Auftraggeber gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, ein Interessenkonflikt besteht, der Auftraggeber gegen geltende Gesetze oder diese Vereinbarung verstößt, aus Sicht von LAPIXA kein wirtschaftlicher Erfolg zu erwarten ist oder die Dienstleistung nicht im Einklang mit der LAPIXA eigenen oder anerkannten Service-Standards erbracht werden kann. In jedem Fall wird der Auftraggeber über die Ablehnung, den Abbruch oder die Verweigerung entweder in seinem Kundenkonto oder aber per E-Mail informiert.
6. Vergütung
LAPIXA behält eine Erfolgsprovision in Höhe von 43% der vereinnahmten Schadenersatzbeträge aus der Geltendmachung der Rechte (Hauptforderung) gegenüber den Verletzern. Gleiches gilt beim Abschluss eines Lizenzvertrages für die Zukunft, welcher durch die LAPIXA vermittelt wird. Im Falle von Verstößen gegen von LAPIXA erwirkten Unterlassungserklärungen und in diesem Zusammenhang fällig werdenden Vertragsstrafen behält LAPIXA eine Erfolgsprovision in Höhe von 85% der vereinnahmten Erlöse. Der jeweils verbleibende Teil der jeweiligen Erlöse wird an den Auftraggeber ausgekehrt.
7. Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und Angabe von Gründen zum Ende eines jeden Monats gekündigt werden. LAPIXA kann die Kündigung schriftlich oder durch Löschung des Kundenkontos erklären, eine Kündigung durch den Auftraggeber kann wahlweise schriftlich oder online unter https://lapixa.de/kundigung/.
8. Rechtegarantie
8.1. Der Auftraggeber erklärt und garantiert Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte des zur Bilddetektion an LAPIXA übergebenen Bildmaterials zu sein und versichert, dass er über das Bildmaterial frei verfügen darf und dass es nur im Umfang der Ziffer 4.3. (Whitelist) auf Dritte übertragen und/oder mit Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und/oder sonstigen Rechten Dritter belastet ist und/oder er Dritte mit der Wahrnehmung beauftragt hat.
8.2. Im Rahmen der vorstehenden Garantie stellt der Auftraggeber LAPIXA von jeglichen Ansprüchen Dritter frei und haftet auch ohne eigenes Verschulden für sämtliche Schäden die in diesem Zusammenhang, insbesondere für die notwendige und angemessene Rechtsverfolgung entstehen.
9. Exklusivitätsklausel
9.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich während der Dauer des Vertragsverhältnisses kein weiteres Unternehmen, das für das Auffinden von Urheberrechtsverletzungen von digitalen Bildern im Internet steht, mit der Erbringung von Leistungen, die LAPIXA zu erbringen bereit und in der Lage ist, zu beauftragen. Der Auftraggeber hat sich zuerst an LAPIXA zu wenden und Bildmaterial anzubieten.
9.2. Die Pflicht zur Wahrung der Exklusivität wird als vertragliche Nebenpflicht i.S.d. § 241 (2) BGB statuiert.
9.3. Während der ersten vier Wochen der Vertragslaufzeit sieht LAPIXA von der Regelung in 9.1. ab (Testphase).
9.4 Wenn der Auftraggeber die Dienste eines anderen, in Punkt 9.1 genannten Unternehmens in Anspruch nehmen möchte, muss er dies LAPIXA vorher mitteilen. LAPIXA behält sich das Recht vor, die Inanspruchnahme der genannten Dienstleistungen zu genehmigen oder abzulehnen.
10. Haftung
10.1. Mit Ausnahme der Haftung für Körperschäden haftet LAPIXA nur für Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; im Übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen.
10.2. Die Haftung für Vermögensschäden aus leichter Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
10.3. LAPIXA haftet nicht für vom Auftraggeber übergebene Originalbilddateien. LAPIXA behält sich das Recht vor, das Bild auf einer eigenen Datenbank zu sichern und auch wieder zu löschen.
10.4. Ein bestimmter Leistungserfolg wird von LAPIXA nicht geschuldet. Die Durchsetzung der von Seiten des Auftraggebers mitgeteilten Lizenzhöhe kann nicht garantiert werden, zumal ein Lizenzschaden dem Grunde und der Höhe nach den Abforderungen der jeweiligen Rechtsprechung unterliegt. Hierneben sind die in den jeweiligen Ländern maßgeblichen gesetzlichen Regelungen zu beachten.
11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlichtung
11.1. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Für Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag wird Berlin als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
11.3. Die Parteien vereinbaren, vor Beschreitung des Klageweges ein Mediationsverfahren einzuleiten.
12. Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich, über alle ihnen während der Vertragserfüllung bekannt gewordenen Kenntnisse und Informationen Verschwiegenheit zu bewahren und sie Dritten nicht zugänglich zu machen. Beide Parteien vereinbaren Stillschweigen über den Inhalt des Vertrages. Die Verschwiegenheitsvereinbarung gilt auch nach Beendigung dieses Vertrages – gleich aus welchem Rechtsgrund – fort.
13. Erklärung und Identitätsprüfung gemäß Geldwäschegesetz [Geldwäschegesetz, GwG]
Der Auftraggeber erklärt, dass er ausschließlich auf eigene Rechnung handelt. Er ist verpflichtet, etwaige sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen hieran unverzüglich gegenüber LAPIXA anzuzeigen und einen Nachweis zu erbringen, der zur Rechtsnachfolge bei Gericht genügen würde.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Vertragsänderungen oder Ergänzungen sind schriftlich festzuhalten. Das gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.
14.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
14.3 Die Vertragssprache ist deutsch. Sollte die Übersetzung abweichen, ist die deutsche Fassung maßgeblich.
14.4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nicht wirksam sein, berührt diese die Rechtswirksamkeit des gesamten Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem mit ihr angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
15. Datenschutzrecht
15.1. LAPIXA verarbeitet im Rahmen dieses Vertrages für den Auftraggeber unter Umständen personenbezogene Daten. LAPIXA und Auftraggeber schließen daher die in Anlage 2 enthaltene Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung.
15.2. Im Übrigen erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Auftraggebers stets unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und weiterer relevanter datenschutzrechtlicher Vorschriften.
II. Anlage 1
Erläuterung zu Kosten und Abrechnung
III. Anlage 2
Erläuterung zu Dokumentationskosten
Die Dokumentationskosten werden dem Rechteverletzer in Rechnung gestellt und von dem vereinnahmten Schadensersatz abgezogen. Dem Auftraggeber entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Dokumentationskosten beruhen auf folgenden Leistungen:
1. Visuelle Prüfung von Web-Fundstellen
2. Bewertung der Relevanz des Treffers
3. Recherche des Landes des Rechtsverstoßes
4. PDF-Dokumentation zur Beweissicherung mit folgenden Inhalten:
a) Bild-/Treffer-Kennung
b) Kunde
c) Domainname
d) Referrer
e) Datum und Uhrzeit des Treffers
f) Datum und Uhrzeit des Screenshots
5. Originalbild und gefundenes Bild
6. Zusammenfassung aller für eine Domain übergebenen Treffer mit Treffer-URL, Datum- und Ortsangabe der Entstehung der Aufnahme
7. Erfassung der Impressumsangaben als auch des Inhabers der Domain
8. Archivierung der PDF-Dokumentation über einen Zeitraum von einem Jahr
9. Vorhalten eines Interfaces zur Übergabe/Sichtung/zum Abruf von Dokumentationen
IV. Anlage 3
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
Zwischen dem Auftraggeber als Verantwortlichen (nachfolgend „Auftraggeber“) und der Lapixa als Auftragsverarbeiter (nachfolgend „Auftragnehmer“) wird folgende Vereinbarung zur Auftagsverarbeitung gem. Art. 28 DS-GVO geschlossen:
1. Begriffsbestimmungen
1.1 Verantwortlicher ist gem. Art. 4 Abs. 7 DS-GVO die Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen Verantwortlichen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.
1.2 Auftragsverarbeiter ist gem. Art. 4 Abs. 8 DS-GVO eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
1.3 Personenbezogene Daten sind gem. Art. 4 Abs. 1 DS-GVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.
1.4 Besonders schutzbedürftige personenbezogene Daten sind personenbezogenen Daten gem. Art. 9 DS-GVO, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit von Betroffenen hervorgehen, personenbezogene Daten gem. Art. 10 DS-GVO über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten oder damit zusammenhängende Sicherungsmaßregeln sowie genetische Daten gem. Art. 4 Abs. 13 DS-GVO, biometrischen Daten gem. Art. 4 Abs. 14 DS-GVO, Gesundheitsdaten gem. Art. 4 Abs. 15 DS-GVO sowie Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person.
1.5 Verarbeitung ist gem. Art. 4 Abs. 2 DS-GVO jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.
1.6 Aufsichtsbehörde ist gem. Art. 4 Abs. 21 DS-GVO eine von einem Mitgliedstaat gem. Art. 51 DS-GVO eingerichtete unabhängige staatliche Stelle.
2. Angabe der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde
2.1 Zuständige Aufsichtsbehörde für den Auftraggeber ist die im Bundeland des Geschäftssitzes des Auftraggebers zuständige Aufsichtsbehörde.
Eine Liste der zuständen Aufsichtsbehörden (Bund/Länder/EU-Staaten) ist hier zu finden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html
2.2 Zuständige Aufsichtsbehörde für den Auftragnehmer ist der / die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Friedrichstraße 219, 10969 Berlin.
2.3 Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen.
3. Vertragsgegenstand
3.1 Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber Leistungen im Bereich der Auffindung von Urheberrechtsverletzungen für Fotografien im Internet und der rechtlichen Durchssetzung damit zusammenhängenden Forderungen auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Hauptvertrag“). Dabei erhält der Auftragnehmer möglicherweise Zugriff auf personenbezogene Daten und verarbeitet diese ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers. Umfang und Zweck der Datenverarbeitung durch den Auftragnehmer ergeben sich aus dem Hauptvertrag. Dem Auftraggeber obliegt die Beurteilung der Zulässigkeit der Datenverarbeitung.
3.2 Zur Konkretisierung der beiderseitigen datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten schließen die Parteien die vorliegende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Die Regelungen der vorliegenden Vereinbarung gehen im Zweifel den Regelungen des Hauptvertrags vor.
3.3 Die Bestimmungen dieses Vertrages finden Anwendung auf alle Tätigkeiten, die mit dem Hauptvertrag in Zusammenhang stehen und bei der der Auftragnehmer und seine Beschäftigten oder durch den Auftragnehmer Beauftragte mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen, die vom Auftraggeber stammen oder für den Auftraggeber erhoben wurden.
3.4 Die Laufzeit dieses Vertrags richtet sich nach der Laufzeit des Hauptvertrages, sofern sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nicht darüberhinausgehende Verpflichtungen oder Kündigungsrechte ergeben.
4. Weisungsrecht
4.1 Der Auftragnehmer darf Daten nur im Rahmen des Hauptvertrags und gemäß den Weisungen des Auftraggebers erheben, verarbeiten oder nutzen; dies gilt insbesondere in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation. Wird der Auftragnehmer durch das Recht der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten, dem er unterliegt, zu weiteren Verarbeitungen verpflichtet, teilt er dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit.
4.2 Die Weisungen des Auftraggebers werden anfänglich durch diesen Vertrag festgelegt und können vom Auftraggeber danach in schriftlicher Form oder in Textform durch einzelne Weisungen geändert, ergänzt oder ersetzt werden (Einzelweisung). Der Auftraggeber ist jederzeit zur Erteilung entsprechender Weisungen berechtigt. Dies umfasst Weisungen in Hinblick auf die Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten.
4.3 Alle erteilten Weisungen sind sowohl vom Auftraggeber als auch vom Auftragnehmer zu dokumentieren.
4.4 Ist der Auftragnehmer der Ansicht, dass eine Weisung des Auftraggebers gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt, hat er den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der betreffenden Weisung solange auszusetzen, bis diese durch den Auftraggeber bestätigt oder geändert wird. Der Auftragnehmer darf die Durchführung einer offensichtlich rechtswidrigen Weisung ablehnen.
5. Art der verarbeiteten Daten, Kreis der Betroffenen
5.1 Im Rahmen der Durchführung des Hauptvertrags erhält der Auftragnehmer möglicherweise Zugriff auf die in Anlage DATEN näher spezifizierten personenbezogenen Daten. Diese Daten umfassen auch die in Anlage DATEN aufgeführten und als solche gekennzeichneten besonderen Kategorien personenbezogener Daten.
5.2 Der Kreis der von der Datenverarbeitung Betroffenen ist in Anlage DATEN dargestellt.
6. Schutzmaßnahmen des Auftragnehmers
6.1 Der Auftragnehmer wird in seinem Verantwortungsbereich die innerbetriebliche Organisation so gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Er wird technische und organisatorische Maßnahmen zum angemessenen Schutz der Daten des Auftraggebers treffen, die den Anforderungen des Art. 32 DS-GVO genügen. Der Auftragnehmer hat technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, die die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherstellen. Dem Auftraggeber sind diese technischen und organisatorischen Maßnahmen bekannt und er trägt die Verantwortung dafür, dass diese für die Risiken der zu verarbeitenden Daten ein angemessenes Schutzniveau bieten. Eine Änderung der getroffenen Sicherheitsmaßnahmen bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten, wobei jedoch sichergestellt sein muss, dass das vertraglich vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird.
6.2 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, gem. Art. 37 DS-GVO einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Sofern Fragen zum Datenschutz beim Auftragnehmer bestehen, kann der für den Datenschutz beim Auftragnehmer verantwortliche Mitarbeiter jederzeit unter datenschutz@lapixa.de erreicht werden.
Der Auftragnehmer veröffentlicht die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten auf seiner Internetseite und teilt sie der Aufsichtsbehörde mit.
6.3 Den bei der Datenverarbeitung durch den Auftragnehmer beschäftigten Personen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Der Auftragnehmer wird alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung und der Erfüllung dieses Vertrages betraut werden (im folgenden Mitarbeiter genannt), entsprechend verpflichten (Verpflichtung zur Vertraulichkeit, Art. 28 Abs. 3 lit. b DS-GVO) und mit der gebotenen Sorgfalt die Einhaltung dieser Verpflichtung sicherstellen. Diese Verpflichtungen müssen so gefasst sein, dass sie auch nach Beendigung dieses Vertrages oder des Beschäftigungsverhältnisses zwischen dem Mitarbeiter und dem Auftragnehmer bestehen bleiben. Dem Auftraggeber sind die Verpflichtungen auf Verlangen in geeigneter Weise nachzuweisen.
7. Informationspflichten des Auftragnehmers
7.1 Bei Störungen, Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder Verletzungen vertraglicher Verpflichtungen des Auftragnehmers, Verdacht auf sicherheitsrelevante Vorfälle oder andere Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer, bei ihm im Rahmen des Auftrags beschäftigten Personen oder durch Dritte wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich in Schriftform oder Textform informieren. Dasselbe gilt für Prüfungen des Auftragnehmers durch die Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Die Meldung über eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten enthält zumindest folgende Informationen:
a) eine Beschreibung der Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, soweit möglich mit Angabe der Kategorien und der Zahl der betroffenen Personen, der betroffenen Kategorien und der Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze;
b) eine Beschreibung der von dem Auftragnehmer ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.
7.2 Der Auftragnehmer trifft unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Daten und zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen der Betroffenen, informiert hierüber den Auftraggeber und ersucht um weitere Weisungen.
7.3 Der Auftragnehmer ist darüber hinaus verpflichtet, dem Auftraggeber jederzeit Auskünfte zu erteilen, soweit dessen Daten von einer Verletzung nach Ziffer 7.1 betroffen sind.
7.4 Sollten die Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren, sofern ihm dies nicht durch gerichtliche oder behördliche Anordnung untersagt ist. Der Auftragnehmer wird in diesem Zusammenhang alle zuständigen Stellen unverzüglich darüber informieren, dass die Entscheidungshoheit über die Daten ausschließlich beim Auftraggeber als „Verantwortlichem“ im Sinne der DS-GVO liegen.
7.5 Ein Wechsel in der Person des betrieblichen Datenschutzbeauftragten/Ansprechpartners für den Datenschutz ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
8. Kontrollrechte des Auftraggebers
8.1 Der Auftraggeber überzeugt sich vor der Aufnahme der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von den technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers. Hierfür kann er z. B. Auskünfte des Auftragnehmers einholen, sich vorhandene Testate von Sachverständigen, Zertifizierungen oder internen Prüfungen vorlegen lassen oder die technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers nach rechtzeitiger Abstimmung zu den üblichen Geschäftszeiten selbst persönlich prüfen bzw. durch einen sachkundigen Dritten prüfen lassen, sofern dieser nicht in einem Wettbewerbsverhältnis zum Auftragnehmer steht. Der Auftraggeber wird Kontrollen nur im erforderlichen Umfang durchführen und die Betriebsabläufe des Auftragnehmers dabei nicht unverhältnismäßig stören.
8.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf dessen mündliche oder schriftliche Anforderung innerhalb einer angemessenen Frist alle Auskünfte und Nachweise zur Verfügung zu stellen, die zur Durchführung einer Kontrolle der technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers erforderlich sind.
8.3 Der Auftraggeber dokumentiert das Kontrollergebnis und teilt es dem Auftragnehmer mit. Bei Fehlern oder Unregelmäßigkeiten, die der Auftraggeber insbesondere bei der Prüfung von Auftragsergebnissen feststellt, hat er den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren. Werden bei der Kontrolle Sachverhalte festgestellt, deren zukünftige Vermeidung Änderungen des angeordneten Verfahrensablaufs erfordern, teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die notwendigen Verfahrensänderungen unverzüglich mit.
8.4 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber auf dessen Wunsch ein umfassendes und aktuelles Datenschutz- und Sicherheitskonzept für die Auftragsverarbeitung sowie über zugriffsberechtigte Personen zur Verfügung.
9. Einsatz von Subunternehmern
9.1 Die vertraglich vereinbarten Leistungen bzw. die nachfolgend beschriebenen Teilleistungen werden unter Einschaltung der in Anlage DATEN genannten Subunternehmer durchgeführt. Der Auftragnehmer ist im Rahmen seiner vertraglichen Verpflichtungen zur Begründung von weiteren Unterauftragsverhältnissen mit Subunternehmern („Subunternehmerverhältnis“) befugt. Er setzt den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Subunternehmer sorgfältig nach deren Eignung und Zuverlässigkeit auszuwählen. Der Auftragnehmer hat bei der Einschaltung von Subunternehmern diese entsprechend den Regelungen dieser Vereinbarung zu verpflichten und dabei sicherzustellen, dass der Auftraggeber seine Rechte aus dieser Vereinbarung (insbesondere seine Prüf- und Kontrollrechte) auch direkt gegenüber den Subunternehmern wahrnehmen kann. Sofern eine Einbeziehung von Subunternehmern in einem Drittland erfolgen soll, hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass beim jeweiligen Subunternehmer ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist (z. B. durch Abschluss einer Vereinbarung auf Basis der EU-Standarddatenschutzklauseln). Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber auf Verlangen den Abschluss der vorgenannten Vereinbarungen mit seinen Subunternehmern nachweisen.
10. Anfragen und Rechte Betroffener
10.1 Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung von dessen Pflichten nach Art. 12–22 sowie 32 und 36 DS-GVO.
10.2 Macht ein Betroffener Rechte, etwa auf Auskunftserteilung, Berichtigung oder Löschung hinsichtlich seiner Daten, unmittelbar gegenüber dem Auftragnehmer geltend, so reagiert dieser nicht selbstständig, sondern verweist den Betroffenen unverzüglich an den Auftraggeber und wartet dessen Weisungen ab.
11. Haftung
11.1 Für den Ersatz von Schäden, die ein Betroffener wegen einer nach den Datenschutzgesetzen unzulässigen oder unrichtigen Datenverarbeitung oder Nutzung im Rahmen der Auftragsverarbeitung erleidet, ist im Innenverhältnis zum Auftragnehmer alleine der Auftraggeber gegenüber dem Betroffenen verantwortlich.
11.2 Die Parteien stellen sich jeweils von der Haftung frei, wenn eine Partei nachweist, dass sie in keinerlei Hinsicht für den Umstand, durch den der Schaden bei einem Betroffenen eingetreten ist, verantwortlich ist.
12. Außerordentliches Kündigungsrecht
Der Auftraggeber kann den Hauptvertrag fristlos ganz oder teilweise kündigen, wenn der Auftragnehmer seinen Pflichten aus diesem Vertrag nicht nachkommt, Bestimmungen der DS-GVO vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder eine Weisung des Auftraggebers nicht ausführen kann oder will. Bei einfachen – also weder vorsätzlichen noch grob fahrlässigen – Verstößen setzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist, innerhalb welcher der Auftragnehmer den Verstoß abstellen kann.
13. Beendigung des Hauptvertrags
13.1 Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber nach Beendigung des Hauptvertrags oder jederzeit auf dessen Anforderung alle ihm überlassenen Unterlagen, Daten und Datenträger zurückgeben oder – auf Wunsch des Auftraggebers, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Bundesrepublik Deutschland eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht – löschen. Dies betrifft auch etwaige Datensicherungen beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat den dokumentierten Nachweis der ordnungsgemäßen Löschung noch vorhandener Daten zu führen.
13.2 Der Auftraggeber hat das Recht, den Nachweis der vollständigen und vertragsgerechten Rückgabe bzw. Löschung der Daten beim Auftragnehmer in geeigneter Weise zu verlangen.
13.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auch über das Ende des Hauptvertrags hinaus die ihm im Zusammenhang mit dem Hauptvertrag bekannt gewordenen Daten vertraulich zu behandeln. Die vorliegende Vereinbarung bleibt über das Ende des Hauptvertrags hinaus solange gültig, wie der Auftragnehmer über personenbezogene Daten verfügt, die ihm vom Auftraggeber zugeleitet wurden oder die er für diesen erhoben hat.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Einrede des Zurückbehaltungsrechts durch den Auftragnehmer i. S. d. § 273 BGB hinsichtlich der zu verarbeitenden Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen ist.
14.2 Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Der Vorrang individueller Vertragsabreden bleibt hiervon unberührt.
14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der jeweils übrigen Bestimmungen nicht berührt.
14.4 Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.
Anlage DATEN
Beschreibung der Daten/Datenkategorien:
1) Abbildungen von Personen auf Fotografien;
2) Abbildung von Kontaktdaten auf Fotografien;
3) Ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung von Personen, soweit über eine Fotografie erkenntlich.
Beschreibung der Betroffenen/Betroffenengruppen
Auf Fotografien abgebildete Personen
Oktober 2022